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SwissLegal zur Unternehmensnachfolge in der Sanitär- und Heizungsbranche

Ein Team von SwissLegal-Spezialisten referierte diese Woche vor gestandenen Unternehmern aus der Sanitär- und Heizungsbranche, um das Thema der Unternehmensnachfolge zu vertiefen.

Auf Einladung der Support-Gesellschaft der Vereinigung Schweizerischer Sanitär- und Heizungsfachleute VSSH beleuchteten die Spezialisten eine breite Palette von rechtlichen und steuerlichen Aspekten rund um den Übergang eines Unternehmens vom Inhaber auf den Nachfolger. Mauro Lardi ging auf die wirtschaftliche Bedeutung von gelungenen Unternehmensnachfolgen ein, machte den verschiedentlich dringenden Handlungsbedarf aus und skizzierte Lösungsansätze und Varianten. Nicolas Bonassi führte durch die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten der Veräusserung von Teilen oder ganzer Unternehmen. Bewertungsmethoden wurden ebenfalls dargelegt und er gab wertvolle Inputs zu den wesentlichen Fragen der Finanzierungsmöglichkeiten. Silvan Hauser vertiefte die familieninterne Unternehmensnachfolge sowohl zu Lebzeiten als auch im Hinblick auf den Todesfall eines Unternehmers. Nebst den gestalterischen Freiräumen im Ehegüter- und im Erbrecht führte er auch die grosse Bedeutung der Vorsorge zu Lebzeiten an (Stichwort Vorsorgeauftrag). Stefan Schwaller sodann rief den Unternehmern und den Nachfolgern ins Bewusstsein, dass die steuerlichen Aspekte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können und die Fallstricke frühzeitig zu erkennen und aufzufangen sind. Im Anschluss an die Vorträge wurde beim Apéro eifrig diskutiert und das eine oder andere Problem, mit welchem sich die Unternehmer schon länger beschäftigten, durfte zumindest ansatzweise gelöst worden sein. Ein herzlicher Dank gebührt dem VSSH für die Gelegenheit, den Sanitär- und Heizungsunternehmern das Thema Unternehmensnachfolge näher gebracht haben zu dürfen.

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Update

Actualités en droit de l’immobilier à mettre en œuvre sans tarder

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Les modifications du code des obligations du 20 décembre 2024 (Défauts de construction) entreront en vigueur le 1er janvier 2026 (FF 2025 18 ; RO 2025 270). Le délai référendaire, fixé au 22 avril 2025, n’a pas été utilisé.

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Benvenuto a François Paychère, presidente e dottore in legge, presso SwissLegal Rouiller & Associés Avocats SA

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