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Verzollungs- und Immatrikulationspflicht von ausländischen Dienstfahrzeugen

Arbeitnehmern, die viel im Dienste des Arbeitgebers unterwegs sind, wird häufig ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Dienstfahrzeugs wird in der Regel vertraglich geregelt. Soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gleichen Zollgebiet wohnen, sind diese vertraglichen Abreden in den meisten Fällen hinreichend. Was aber, wenn der Arbeitnehmer am Wochenende über die Grenze nach Hause fährt? Dieser Frage geht Désirée Mollet, Rechtsanwältin bei SwissLegal in Aarau, in ihrem Memorandum nach.

Lesen Sie das vollständige Memorandum hier:

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Desiree Mollet - Verzollungs- und Immatrikulationspflicht von ausl. Dienstfahrzeugen (173 KB), pdf

Update

Änderungen im Immobilienrecht, die heute schon relevant sein können

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Die Änderungen des Obligationenrechts vom 20. Dezember 2024 (Baumängel) treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, nachdem die Referendumsfrist (bis zum 22. April 2025) ungenutzt abgelaufen ist.

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Bereichernde Begegnungen beim von der AEDL organisierten Career Day!

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Willkommen bei SwissLegal Rouiller & Associés Avocats SA: Herr Präsident François Paychère, Dr. iur.

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