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Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche

Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche

Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche längst kein «Nice to have» mehr, sondern ein zentraler Bestandteil jeder Investitions- und Bauentscheidung.

Gesetze wie das CO₂-Gesetz, das Energiegesetz oder kantonale Bauvorschriften setzen klare Anforderungen an nachhaltiges Bauen, Betreiben und Entsorgen – und eröffnen zugleich Chancen – für ressourcenschonende Gebäude, den Einsatz erneuerbarer Energien und langfristige Wertsteigerung.

Warum eine fundierte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben unerlässlich ist und wie sich Nachhaltigkeit zunehmend auch als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor etabliert, beschreibt unsere Kollegin RA Dr. iur. Maja Baumann, LL.M. in ihrem Artikel, der im Newsletter Bau- und Immobilienrecht der WEKA in der Märzausgabe erschienen ist und hier zum Nachlesen (PDF-Download) verfügbar sowie unter http://bit.ly/3HAvviZ in LinkedIN zu finden ist.

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Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche

Update

Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche

Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche

In ihrem Artikel erklärt Dr. iur. Maja Baumann, warum Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche kein «Nice to have» mehr ist.

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Änderungen im Immobilienrecht, die heute schon relevant sein können

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Die Änderungen des Obligationenrechts vom 20. Dezember 2024 (Baumängel) treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, nachdem die Referendumsfrist (bis zum 22. April 2025) ungenutzt abgelaufen ist.

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Bereichernde Begegnungen beim von der AEDL organisierten Career Day!

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