Verzollungs- und Immatrikulationspflicht von ausländischen Dienstfahrzeugen
Arbeitnehmern, die viel im Dienste des Arbeitgebers unterwegs sind, wird häufig ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Dienstfahrzeugs wird in der Regel vertraglich geregelt. Soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gleichen Zollgebiet wohnen, sind diese vertraglichen Abreden in den meisten Fällen hinreichend. Was aber, wenn der Arbeitnehmer am Wochenende über die Grenze nach Hause fährt? Dieser Frage geht Désirée Mollet, Rechtsanwältin bei SwissLegal in Aarau, in ihrem Memorandum nach.
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