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SwissLegal - News aus unserem Netzwerk

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Die 2. Auflage des Stämpfli-Kommentars zum Erbrecht ist erschienen !

Elf Jahre nach der ersten Auflage ist er das Ergebnis der Arbeit von achtzehn Autoren unter der Leitung der wissenschaftlichen Mitherausgeber Dr. iur. Antoine Eigenmann und Dr. iur.Nicolas Rouiller, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SwissLegal Rouiller & Associés Avocats SA.

Die Neuauflage integriert die Änderungen des Zivilgesetzbuches, die 2023 in Kraft getreten sind, und hebt systematisch die Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre hervor, die seit der ersten Auflage von 2012 stattgefunden haben.

Lesen Sie nachfolgend das Interview des Stämpfli-Verlages, in welchem die beiden Mitherausgeber, Dres. Antoine Eigenmann und Nicolas Rouiller, die vorwiegend praktische Ausrichtung des Kommentars erläutern und neben anderen aktuellen Fragen die Auswirkungen der Verringerung der Reserven im neuen Recht, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen, erläutern: >> https://cutt.ly/5wT3BFBW

Wir gratulieren den beiden Herausgebern herzlich zum Erscheinen dieses bedeutenden Werks!

swisslegal.ch

Autoren:
Nicolas Rouiller

Dr. iur. Nicolas Rouiller

Rechtsanwalt
Dr. iur. Antoine Eigenmann

Dr. iur. Antoine Eigenmann

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Update

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Die 2. Auflage des Stämpfli-Kommentars zum Erbrecht ist erschienen ! Elf Jahre nach der ersten Auflage ist er das Ergebnis der Arbeit von achtzehn Autoren unter der Leitung der wissenschaftlichen Mitherausgeber Dr. iur. Antoine Eigenmann und Dr. iur. Nicolas Rouiller, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SwissLegal Rouiller & Associés Avocats SA.

Autoren: Nicolas Rouiller, Dr. iur. Antoine Eigenmann

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SwissLegal Herbsttagung 2023

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Am vergangenen Dienstag, den 5. September 2023, war es wieder so weit: Die Juristinnen und Juristen der SwissLegal Gruppe fanden sich zur Herbsttagung in Zürich ein, wo sie ein abwechslungsreiches Programm mit News aus der Gruppe, mit fachlichem (interaktiven) Austausch zu ausgewählten Themen sowie professionellen Inputs und Erfahrungen aus der Recruiting-Front erwartete.

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Mehr Flexibilität für Generalversammlungen und Verwaltungsratsbeschlüsse

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Seit dem 1. Januar 2023 gelten die revidierten Aktienrechtsbestimmungen, welche die Einberufung und Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrats via elektronische Mittel, auf schriftlichem Weg, in virtueller oder hybrider Form zulassen. Der beiliegend abrufbare Artikel unserer Rechtsanwältin Dr. Maja Baumann gibt einen Überblick über die heute verfügbaren Möglichkeiten.

Autor: Maja Baumann

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