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SwissLegal mit am internationalen Round-Table an der Universität Bordeaux

Dr. iur. Nicolas Rouiller, Partneranwalt von SwissLegal Rouiller&Associés Avocats SA und Professor an der Juristischen Fakultät der Moskauer Finanzuniversität, präsentierte am 4. Juni 2019 an der Universität Bordeaux anlässlich der zweiten Internationalen Tagung 2019 der Vereinigung Henri Capitant des amis de la culture juridique française, einen Gesamtbericht rund um die Thematik der Solidarwirtschaft .

Insbesondere ging es um die Frage, welche Rechtsinstrumente Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen, damit sie einen Beitrag zur Lösung von sozialen und ökologischen Problemen unserer Zeit leisten – in einer Zeit, in der die öffentlichen Mittel ohnehin schon stark beansprucht sind. Nicolas Rouiller stellte das Thema zunächst in einen historischen, rechtlichen und soziologischen Kontext – angefangen von Adam Smiths "unsichtbarer Hand" bis zu den Folgen der Finanzkrise 2008 - und moderierte anschliessend einen sehr lebhaften Runden Tisch, an welchem auch weitere nationale Vertreter über die Rechtsinstrumente ihrer jeweiligen Länder berichteten – einige sogar sehr ausholend. Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist relativ jung, doch was hierzulande wie ein UFO in der Rechtslandschaft anmutet, ist beispielsweise in Frankreich, Luxemburg oder Kolumbien bereits gelebte Realität. Die ganzheitliche Betrachtungsweise Nicolas Rouillers in Kombination mit den verschiedenen nationalen Inputs waren sehr bereichernd und der Event insgesamt ein grosser Erfolg!  

Wir gratulieren Nicolas Rouiller zu seinem Erfolg und zu seinem Beitrag für die Gruppe SwissLegal, den er mit seiner Teilnahme an diesem internationalen Round-Table leistete.

 

www.swisslegal.ch

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Update

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Am 1. Oktober 2026 treten das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen – kurz TJPG – in Kraft. Das Transparenzregister wird rechtlich im TJPG geregelt und vom Bundesamt für Justiz geführt. Die Neuerung betrifft keineswegs nur Banken oder andere Finanzintermediäre. Die Mehrheit der Schweizer Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften muss künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen, dokumentieren und dem neuen Register melden.

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