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SwissLegal Herbsttagung 2019 in Bern

Der diesjärige Herbstanlass führte die geladenen Juristinnen und Juristen von SwissLegal nach Bern, wo sie ein reich gespicktes Programm erwartete. Nach einem Apéro auf der Terrasse des Kursaals mit Blick auf das Bundeshaus, das Berner Münster und die Alpenkulisse erhielten die Anwesenden zu Beginn einen Einblick in den laufenden Geschäftsbetrieb sowie über aktuelle Projekte, Entwicklungen im SL- Netzwerk und personelle Veränderungen (neue Partnerinnen) innerhalb der Gruppe.

Kern der Juristentagungen bildete jedoch auch diesmal der fachliche Teil mit zwei Fallpräsentationen gefolgt von einem externen Gastreferat. Ersteren lagen zwei neuere Bundesgerichtsentscheide (Erbrecht: Anerkennung vs. gerichtliche Feststellung der Ungültigkeit letzwilliger Verfügungen; Aktienrecht: Vorkaufrecht vs. Vinkulierung von Namenaktien) zugrunde, welche beide hohe Praxisrelevanz aufweisen und von den beiden Referentinnen RA Claudia Oesch (St. Gallen) und RA Karin Caviezel (Chur) entsprechend "seziert" wurden. Abgerundet wurde die Vortragsreihe mit einem spannenden Gastreferat von RA Dominic Rogger, CEO & Founder von digitalCounsels AG, welcher den Anwesenden die neusten  Formen und Trends von Legal Tech aufzeigte und mit praktischen Beispielen untermalte, wie stark sich Legal Tech in der Schweiz (und im Auland) bereits im Beratungsmarkt etabliert hat und den Wandel in der Anwaltsbranche prägen wird. SwissLegal dankt den vorgenannten Referentinnen und dem Gastreferenten nochmals herzlich für die spannenden Vorträge und den damit angeregten Knowhow-Austausch.

Schliesslich richten wir auch einen speziellen Dank an den Kursaal Bern sowie an das involvierte Personal, welches ihre Gäste vor spätsommerlicher Bilderbuchkulisse kulinarisch verwöhnte und damit beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Anlass schufen. Herzlichen Dank für die tolle Gastfreundschaft.

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SwissLegal Herbsttagung 2019 in Bern

Update

Das Schweizer Transparenzregister kommt: Was KMU jetzt vorbereiten sollten

Das Schweizer Transparenzregister kommt: Was KMU jetzt vorbereiten sollten

Am 1. Oktober 2026 treten das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen – kurz TJPG – in Kraft. Das Transparenzregister wird rechtlich im TJPG geregelt und vom Bundesamt für Justiz geführt. Die Neuerung betrifft keineswegs nur Banken oder andere Finanzintermediäre. Die Mehrheit der Schweizer Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften muss künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen, dokumentieren und dem neuen Register melden.

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KI in Microsoft Word in der medizinischen Praxis

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Vom Chatfenster zur dokumentenzentrierten Medizin ...

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Herzlichen Glückwunsch an Iryna Serdziukova!

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