Das Schweizer Transparenzregister kommt: Was KMU jetzt vorbereiten sollten
Am 1. Oktober 2026 treten das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen – kurz TJPG – in Kraft. Das Transparenzregister wird rechtlich im TJPG geregelt und vom Bundesamt für Justiz geführt. Die Neuerung betrifft keineswegs nur Banken oder andere Finanzintermediäre. Die Mehrheit der Schweizer Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften muss künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen, dokumentieren und dem neuen Register melden.
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