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Haftungserleichterung für Verfehlungen der Revisionsstelle?

Verfehlungen der Revisionsstelle – ist das geltende Haftungssystem zu streng? Dieser Frage geht Dominik Baeriswyl (SwissLegal Zürich AG) in seinem neuen Artikel in der „Schweizer Juristen-Zeitschrift“ nach. Im Zentrum stehen dabei die Pflichten der Revisionsstelle, die Rolle des Prüfberichts innerhalb des gesetzlichen Rahmens und die Voraussetzungen zur Revisionshaftung. Diese sollten insbesondere bei Konkursfällen klar geregelt sein. Lässt sich dabei aus dem viel zitierten Expectation Gap eine erhöhte Verantwortung der Auditoren ableiten?

Lesen Sie die Schlussfolgerung und den gesamten Artikel hier: www.swisslex.ch

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sjz-11_2017_separata-baeriswyl-mit-link-zu-swisslex-3.pdf (74 KB), pdf

Update

Nachhaltigkeit ist in der Schweizer Immobilienbranche

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In ihrem Artikel erklärt Dr. iur. Maja Baumann, warum Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche kein «Nice to have» mehr ist.

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Änderungen im Immobilienrecht, die heute schon relevant sein können

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Die Änderungen des Obligationenrechts vom 20. Dezember 2024 (Baumängel) treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, nachdem die Referendumsfrist (bis zum 22. April 2025) ungenutzt abgelaufen ist.

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Bereichernde Begegnungen beim von der AEDL organisierten Career Day!

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