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Erhöhte Transparenz für Minderheitsaktionäre

Nach dem Nationalrat musste sich in der Herbstsession nun auch der Ständerat zu den Vorschlägen der Aktienrechtsreform äussern. Er hiess eine Reihe von Bestimmungen gut, welche das Auskunftsrecht der Aktionäre stärken und gleichzeitig die Unternehmensführung verbessern sollen.

Unsere Kollegen von SwissLegal in Lausanne (Me Olivier Francioli und Me Nicolas Rouiller) zeigen auf, wieviel Transparenz künftig Aktionäre mit dem revidierten Aktienrecht (auch im Vergleich zu heute) erwarten dürfen und in welchem Rahmen diese Anpassung möglich sein wird.

Beiliegend finden Sie den gesamten Beitrag in Französisch (publiziert im "FOCUS Droit 2019", Beilage zur BILAN vom 18. September 2019) als PDF Datei zum Download.

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Artikel BILAN, S. 4 (163 KB), pdf

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Erhöhte Transparenz für Minderheitsaktionäre

Update

Das Schweizer Transparenzregister kommt: Was KMU jetzt vorbereiten sollten

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Am 1. Oktober 2026 treten das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen – kurz TJPG – in Kraft. Das Transparenzregister wird rechtlich im TJPG geregelt und vom Bundesamt für Justiz geführt. Die Neuerung betrifft keineswegs nur Banken oder andere Finanzintermediäre. Die Mehrheit der Schweizer Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften muss künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen, dokumentieren und dem neuen Register melden.

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