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COVID-19 – Rechtliche Einschätzung

Unsere aktuellen rechtlichen Einschätzungen für Sie zum DOWNLOAD (PFD)
>>> Die Beilage wird laufend aktualisiert !

Sehr geehrte Damen und Herren

Derzeit überfluten uns die Medien und zahlreiche Newsletter mit Informationen zum Thema Corona-Virus bzw. zur Lungenkrankheit COVID-19 sowie zu möglichen Rechtsfolgen und Auswirkungen der Pandemie.

Unsere Spezialisten von SwissLegal (Zürich) AG ordnen für Sie die wichtigsten Rechtsfragen rund um das Thema COVID-19 kurz ein und helfen Ihnen bei Ihrer Lagebeurteilung, wenn z.B. Mitarbeitende wegen der Pandemie nicht zur Arbeit erscheinen oder krank werden; wenn Ihre Zulieferer verspätet oder gar nicht mehr liefern; wenn Sie in diesem Jahr die Generalversammlung durchführen sollten und erklären Ihnen, auf welchen rechtlichen Grundlagen behördliche Anordnungen basieren sowie welche Möglichkeiten bestehen, um Liquiditätsengpässe und Produktionsausfälle, welche in Folge dieser Anordnungen resultieren, etwas abzufedern.

Die Antworten aus nachfolgenden Rechtsbereichen finden Sie beiliegend zum Download. Die Beiträge werden regelmässig aktualisiert:

- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Überbrückungskredite für Schweizer Unternehmen
- Rechtliche Grundlage behördlicher Massnahmen

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!

SwissLegal – Für Sie da.

www.swisslegal.ch

 

Hinweis: Bei unseren Einschätzungen handelt es sich um eine allgemeine Beurteilung aufgrund geltender Grundsätze - sie ersetzen selbstverständlich keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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COVID-19 – DOWNLOAD (update!) (651 KB), pdf

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COVID-19 – Rechtliche Einschätzung

Update

Willkommen bei Rechtsanwalt Jean-Christophe Liebeskind bei SwissLegal Rouiller & Associés Avocats SA

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Bereichernde Begegnungen beim Career Day der AEDL!

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Es war uns eine Freude, mit den Jurastudierenden über ihre Zukunft und ihre Berufung zu sprechen.

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SwissLegal engagiert sich für angehende Anwälte

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Der Swiss Moot Court 2025-2026 brachte erneut Jurastudenten von Schweizer Universitäten zu einem Wettbewerb zusammen, bei dem Argumentation, juristische Kenntnisse und Redegewandtheit unter realitätsnahen Bedingungen auf die Probe gestellt wurden. In diesem Jahr hatte Rechtsanwältin Colette Lasserre Rouiller die Ehre, als Mitglied der Jury mitzuwirken und ihre Fachkenntnisse einzubringen, um die Qualität der Plädoyers und Argumente der Teilnehmer zu bewerten. Mit ihrem geschulten Blick und ihren hohen professionellen Ansprüchen gelang es ihr, die Leistungen der Studierenden präzise zu bewerten und gleichzeitig ihr Engagement und ihre Sorgfalt zu würdigen.

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