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Immobilienrecht

Unsere Expertise umfasst:

  • Beratung und Vertretung von Käufern und Verkäufern bei Immobilientransaktionen (u. a. Bieterverfahren, Kauf- und Verkaufsverträge von Liegenschaften, Sale-and-Lease-Back-Transaktionen, Finanzierungen, Steuerfragen und Due Diligence)
  • Umfassende Begleitung von Immobilienentwicklungs- und Bauprojekten (inkl. Grundstückparzellierungen, Dienstbarkeiten, Stockwerkeigentum)
  • Bewilligungen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller)
  • Bauhandwerkerpfandrecht

Unsere Spezialisten und Spezialistinnen für Immobilienrecht

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Änderungen im Immobilienrecht, die heute schon relevant sein können

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Die Änderungen des Obligationenrechts vom 20. Dezember 2024 (Baumängel) treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, nachdem die Referendumsfrist (bis zum 22. April 2025) ungenutzt abgelaufen ist.

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Aktuelle Rechtsprechung zur

Aktuelle Rechtsprechung zur "Lex Koller"

Beim Erwerb von Schweizer Immobilien durch Personen im Ausland sind die Schranken der sog. "Lex Koller" zu beachten. Trotz gescheiterter Gesetzesrevision entwickelt sich die Lex Koller stetig durch die Gerichtspraxis weiter.

Autor: Maja Baumann

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