BGer trifft Leitentscheid in Mängelfrage bei COVID19-Schliessungen von Geschäftsräumlichkeiten
BGer stellt klar: Die behördlich angeordneten Schliessungen von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellen keinen Mangel am Mietobjekt dar.
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