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Sammelklagen in der Schweiz?

Während unser Zivilprozessrecht auf das klassische Zweiparteienverfahren ausgelegt ist, häufen sich in der Praxis Fälle – wie das prominente Beispiel vom VW-Abgasskandal zeigt – in denen eine Vielzahl von Geschädigten einem wirtschaftlich mächtigen Beklagten (Grosskonzern) gegenübersteht. Lesen Sie im Beitrag unserer SwissLegal Spezialisten, welche Entwicklungen im Schweizer Zivilprozessrecht derzeit im Gange sind, um Haftungsprozesse bei Massenschäden künftig konzentrierter und effizienter abzuwickeln.

Quelle: Zürcher Tagesanzeiger vom 17.04.2019, Beilage FOKUS Rechtsguide 2019, S.5.

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In ihrem Artikel erklärt Dr. iur. Maja Baumann, warum Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche kein «Nice to have» mehr ist.

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Die Änderungen des Obligationenrechts vom 20. Dezember 2024 (Baumängel) treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, nachdem die Referendumsfrist (bis zum 22. April 2025) ungenutzt abgelaufen ist.

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