Opferhilferecht
Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes sind Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, dazu zählen auch Ehepartner, Kinder und Eltern einer betroffenen Person. Wir klären Ihre Ansprüche, sowohl gegenüber Tätern wie auch gegenüber den zuständigen Behörden.