Zum Inhalt springen

Gefahrenabwehr nach Bauproduktegesetz

Am 21. März 2014 wurde das Bundesgesetz über die Bauprodukte (BauPG) erlassen und damit die Brücke zum europäischen Bauprodukterecht hinsichtlich Kompatibilität und Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften geschlagen. Das BauPG regelt unter anderem die produktespezifischen Anforderungen an die Sicherheit von Bauprodukten und übernimmt darin auch Grundbestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG). Was dies für die Gefahrenabwehr bedeutet:


Grundsätzlich sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) nicht auf Bauprodukte anwendbar (Art. 1 Abs. 4 BauPG). Das BauPG sieht dennoch Regelungen vor, die weit über Art. 8 PrSG hinausgehen, da sie für alle Bauprodukte gelten und über die zugehörige Verordnung (BauPV) auch alle Akteure der Lieferkette wie Hersteller, Importeure und Händler in die Pflicht nehmen. Letztere sind verpflichtet, unverzüglich "Korrekturmassnahmen" zu ergreifen, sobald sie Grund zur Auffassung haben, dass ein von ihnen in Verkehr gebrachtes Bauprodukt nicht der Leistungserklärung oder den Anforderungen des BauPG entspricht – beziehungsweise haben sie entsprechende Meldung an den Marktüberwacher zu machen, sofern Risiken im Zusammenhang mit dem Bauprodukt bestehen.

Welche Korrekturmassnahmen das PrSG nennt und wie diese im Verhältnis zur Gefahrenabwehr nach BauPG stehen – insbesondere welche Folgen hinsichtlich Schadenersatzforderungen und Verjährungsfristen seitens der Akteure zu beachten sind und welche Vorkehrungen diese proaktiv treffen sollten, lesen Sie im beiliegenden Artikel von Walter Fellmann, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt und lic. iur. Yvonne Burger, Rechtsanwältin und Notarin, beide von SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG in Meggen (vgl. PDF zum Download).

Quelle: Fellmann Walter/Burger Yvonne, Gefahrenabwehr nach Bauproduktegesetz, Pflichten, die viele treffen, in: BR/DC 5/2019, S. 173–176,

SwissLegal – Spezialisten in Ihrer Nähe.
www.swisslegal.ch

documents

Gefahrenabwehr nach BauPG (52 KB), pdf

images

Gefahrenabwehr nach Bauproduktegesetz

Update

SwissLegal - News aus unserem Netzwerk

SwissLegal - News aus unserem Netzwerk

Die 2. Auflage des Stämpfli-Kommentars zum Erbrecht ist erschienen ! Elf Jahre nach der ersten Auflage ist er das Ergebnis der Arbeit von achtzehn Autoren unter der Leitung der wissenschaftlichen Mitherausgeber Dr. iur. Antoine Eigenmann und Dr. iur. Nicolas Rouiller, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SwissLegal Rouiller & Associés Avocats SA.

Autoren: Nicolas Rouiller, Dr. iur. Antoine Eigenmann

Weiterlesen
SwissLegal Herbsttagung 2023

SwissLegal Herbsttagung 2023

Am vergangenen Dienstag, den 5. September 2023, war es wieder so weit: Die Juristinnen und Juristen der SwissLegal Gruppe fanden sich zur Herbsttagung in Zürich ein, wo sie ein abwechslungsreiches Programm mit News aus der Gruppe, mit fachlichem (interaktiven) Austausch zu ausgewählten Themen sowie professionellen Inputs und Erfahrungen aus der Recruiting-Front erwartete.

Weiterlesen
Mehr Flexibilität für Generalversammlungen und Verwaltungsratsbeschlüsse

Mehr Flexibilität für Generalversammlungen und Verwaltungsratsbeschlüsse

Seit dem 1. Januar 2023 gelten die revidierten Aktienrechtsbestimmungen, welche die Einberufung und Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrats via elektronische Mittel, auf schriftlichem Weg, in virtueller oder hybrider Form zulassen. Der beiliegend abrufbare Artikel unserer Rechtsanwältin Dr. Maja Baumann gibt einen Überblick über die heute verfügbaren Möglichkeiten.

Autor: Maja Baumann

Weiterlesen