Zum Inhalt springen

Internationales Privatrecht (IPR)

Unsere Expertise umfasst:

  • Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Internationale Zuständigkeit und Gerichtsstand
  • Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen
  • Internationale Verträge und grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide
  • Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten

Unsere Spezialisten und Spezialistinnen für Internationales Privatrecht (IPR)

Standorte:
Sortierung:

Verwandte Fachgebiete