Internationales Privatrecht (IPR)
Unsere Expertise umfasst:
- Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Internationale Zuständigkeit und Gerichtsstand
- Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen
- Internationale Verträge und grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide
- Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten