Energierecht
Energieproduktion, Netzinfrastruktur, Versorgung
Die neue Energie- und Stromversorgungsgesetzgebung regelt die Bereiche der Energieproduktion, der Netzinfrastruktur sowie der Versorgung der Kunden. Für die verschiedenen Energieträger gelten dabei unterschiedliche Vorschriften. Unternehmen und Behörden sind durch die Regulierung, die schrittweise Öffnung der Märkte und die grenzübergreifende Entwicklung zunehmend gefordert und mit anspruchsvollen Fragestellungen befasst. Es bestehen enge Zusammenhänge zwischen handels- und unternehmensrechtlichen Aspekten, öffentlichem Recht und spezialgesetzlichen Haftungsfragen.
Wir beraten Unternehmen und Gemeinwesen im Energiewirtschaftsrecht, im Unternehmensrecht, in Fragen des Netzzugangs und der Regulierung, im Energiehandel, in der Produktion, in Ausgliederungen und Rechtsformänderungen und im Vertrags- und Steuerrecht. Wir erstellen Gutachten und vertreten unsere Klienten in Verwaltungsverfahren und Prozessen vor Zivilgerichten.