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Verschiebung planbarer Spitalbehandlungen bei Ressourcenknappheit

Die ersten beiden Wellen der Covid-19 Pandemie haben Behandlungsressourcen auf für nicht an Covid erkrankte Patienten verknappt. Tausende planbare Eingriffe – darunter auch Krebs- und Herzoperationen wie auch orthopädische Eingriffe – musste verschoben werden, um die Überlastung der Intensivstationen und damit des Gesundheitswesens zu verhindern. Während es selbstverständlich scheint, dass zwischen Covid-19 Patienten und anderen Intensivpflegeplatz angewiesenen Patienten gleiche Massstäbe bzw. Triagekriterien anzuwenden sind, wurde in der Literatur bislang kaum diskutiert, welche Pflichten Spitäler und Ärztinnen sowie die für die Spitalplanung verantwortlichen Kantone gegenüber Patienten haben, bei denen planbare medizinische Eingriffe durchgeführt (hätten) werden müssen, da auch eine Verschiebung solcher Eingriffe zu einer Verschlechterung der Prognose oder irreversiblen Gesundheitsschädigungen bzw. zum Tode führen können.

Diese Lücke will der Beitrag von Bernhard Rütsche, Walter Fellmann, Regina E. Aebi-Müller [«Verschiebung planbarer Spitalbehandlungen bei Ressourcenknappheit», in: Jusletter 19. April 2021] schliessen.

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