Wohneigentum - Wenn der Stockwerkeigentümer zur Bohrmaschine greift
Beim Kauf einer Eigentumswohnung in der Schweiz (Stockwerkeigentum) verspricht sich der Käufer, der in der Regel bis anhin in einer Mietwohnung gelebt hat – unter anderem mehr Entscheidungs- und Handlungsautonomie als bisher: Ohne die Zustimmung anderer vorab einzuholen, möchte er in seiner nun eigenen Wohnung nach Belieben bauliche Veränderungen vornehmen können. Ganz frei ist er dabei jedoch nicht.
Welche Problematik sich daraus bereits bei banalen Problemen ergeben können, erläutert Daniel Knecht, LL.M., SwissLegal Dürr + Partner, Basel, in seinem Artikel.