Haftungserleichterung für Verfehlungen der Revisionsstelle?
Verfehlungen der Revisionsstelle – ist das geltende Haftungssystem zu streng? Dieser Frage geht Dominik Baeriswyl (SwissLegal Zürich AG) in seinem neuen Artikel in der „Schweizer Juristen-Zeitschrift“ nach. Im Zentrum stehen dabei die Pflichten der Revisionsstelle, die Rolle des Prüfberichts innerhalb des gesetzlichen Rahmens und die Voraussetzungen zur Revisionshaftung. Diese sollten insbesondere bei Konkursfällen klar geregelt sein. Lässt sich dabei aus dem viel zitierten Expectation Gap eine erhöhte Verantwortung der Auditoren ableiten?
Lesen Sie die Schlussfolgerung und den gesamten Artikel hier: www.swisslex.ch