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Erhöhte Transparenz für Minderheitsaktionäre

Nach dem Nationalrat musste sich in der Herbstsession nun auch der Ständerat zu den Vorschlägen der Aktienrechtsreform äussern. Er hiess eine Reihe von Bestimmungen gut, welche das Auskunftsrecht der Aktionäre stärken und gleichzeitig die Unternehmensführung verbessern sollen.

Unsere Kollegen von SwissLegal in Lausanne (Me Olivier Francioli und Me Nicolas Rouiller) zeigen auf, wieviel Transparenz künftig Aktionäre mit dem revidierten Aktienrecht (auch im Vergleich zu heute) erwarten dürfen und in welchem Rahmen diese Anpassung möglich sein wird.

Beiliegend finden Sie den gesamten Beitrag in Französisch (publiziert im "FOCUS Droit 2019", Beilage zur BILAN vom 18. September 2019) als PDF Datei zum Download.

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Artikel BILAN, S. 4 (163 KB), pdf

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Erhöhte Transparenz für Minderheitsaktionäre

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Seit dem 1. Januar 2023 gelten die revidierten Aktienrechtsbestimmungen, welche die Einberufung und Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrats via elektronische Mittel, auf schriftlichem Weg, in virtueller oder hybrider Form zulassen. Der beiliegend abrufbare Artikel unserer Rechtsanwältin Dr. Maja Baumann gibt einen Überblick über die heute verfügbaren Möglichkeiten.

Autor: Maja Baumann

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